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Die betriebliche Altersversorgung






ERHÄ LT KRÄ FTIGE IMPULSE

Die Pensionskassen benö tigen keine staatlichen Zertifikate Die ZVK Bau bietet eine tarifliche Zusatzrente an

 

Lange Jahre hat die betriebliche Altersversorgung in Deutschland ein Schattendasein gefristet. Dies wird sich nun aller Voraussicht nach ä ndern. Ursache ist das neue Altersvermö gensgesetz. Der Gesetzgeber fö rdert darin eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die Pensionskasse, gleich in doppelter Weise. Zum einen hat er die Pauschalsteuer von 20 Prozent auf die Arbeitgeberbeiträ ge gestrichen. Zum anderen kö nnen die Arbeitnehmer jetzt zwischen Steuer- und sozialabgabenfreien Eigenbeiträ gen aus versteuertem und «verbeitragtem» Einkommen mit «Riester-Fö rderung» wä hlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, beide Formen der Eigenvorsorge mitzutragen. Eine Zertifizierung benö tigen Pensionskassen — anders als Fonds und andere Anbieter privater Vorsorgeprodukte — nicht. Sie unterliegen staatlicher Aufsicht.

Die betriebliche Alters Vorsorge stellt neben der gesetzlichen Rentenversicherung die «Zweite Sä ule» der finanziellen Sicherung fü r


die Arbeitnehmer dar. Lediglich ein Viertel der Erwerbsbevö lkerung hat Anspruch auf eine Rente aus der «Zweiten Sä ule». Hierzulande gibt es verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung wie Direktzusagen, Pensionskassen, Direktversicherungen und Unterstü tzungskassen. Neu hat der Gesetzgeber in diesen Katalog den Pensionsfonds aufgenommen. Das Vermö gen der betrieblichen Altersversorgung wird auf rund 300 Milliarden Euro geschä tzt. Davon entfä llt der Lö wenanteil von knapp 60 Prozent auf Direktzusagen, wobei nur ein kleiner Teil dieser Zusagen ü ber Buchrü ckstellungen der Unternehmen kapitalgedeckt ist. Es folgen die Pensionskassen mit einem Anteil von rund 20 Prozent und die Direktversicherungen (13 Prozent) sowie die Unterstü tzungskassen (7 Prozent). Die Pensionskassen, die es schon seit weit mehr als 100 Jahren gibt, sind somit gemessen am Gesamtanlagevolumen das wichtigste externe Instrument der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Mehr als drei Millionen Versorgungsberechtigte haben Anspruch auf eine Pensionskassenrente.

Die Entwicklung der Pensionskassen ist allerdings in den einzelnen Wirtschaftszweigen unterschiedlich. In einigen Branchen wie im Baugewerbe, im Chemie- oder im Bankengewerbe erfolgt die betriebliche Alters Vorsorge bis heute ganz ü berwiegend ü ber ü berbetriebliche Pensionskassen. In anderen Teilen der Wirtschaft, etwa in der Metallindustrie oder im Dienstleistungsgewerbe dominieren nach wie vor rü ckstellungsfmanzierte Systeme.

Pensionskassen sind Spezialversicherer, die ausschließ lich die private Rentenversicherung anbieten. Die grö ß te Pensionskasse ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK Bau). Ebenfalls groß e Kassen sind der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes oder die Pensionskassen von BASF, Bayer und Hoechst. Die Ende der fü nfziger Jahre als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in Wiesbaden gegrü ndete Einrichtung organisiert und sichert fü r rund 1, 2 Millionen Versicherte eine zusä tzliche be­triebliche Altersversorgung. Sie erbringt im Rahmen der Tarifverträ ge zum Beispiel eine Rentenbeihilfe von durchschnittlich knapp 90 Euro im Monat an rund 420 000 Rentner in den alten Bundeslä ndern. Diese Rentenbeihilfe ist ein pauschaler Ausgleich fü r Einbuß en in der gesetzlichen Rentenversicherung durch hohe Fluktuation und regelmä ß ige Arbeitsausfä lle.

Nach Angaben der ZVK Bau hat schon Mitte 2001 die Bauwirtschaft als erste Branche eine tarifliche Zusatzrente geschaffen. Diese bietet die traditionellen Vermö gensbildungsleistungen und berü cksichtigt zudem die neuen steuerlichen Fö rdermö glichkeiten von


zusä tzlicher Eigenvorsorge und vor allem von Eigenvorsorge mittels Umwandlung von Arbeitsentgelt in eine Betriebspension. Der Tarifvertrag verfolgt damit, wie es in Wiesbaden heiß t, das Ziel, alle neuen gesetzlichen Regelungen zum Vorteil der Baubetriebe zu nutzen. Der Arbeitnehmer kann, wenn er einen Teil seines Lohns brutto fü r netto in seine betriebliche Altersvorsorge investiert, in der Regel eine hö here Sparrate erzielen, da er bis 2008 auch keine Sozialversicherungs­abgaben abfü hren muss und keine Lohnsteuer. Die ZVK Bau weist darauf hin, dass die Pensionskassenlö sung fü r den Arbeitgeber Vorteile bringt, die er weder bei einem Pensionsfonds noch bei einer Unterstü tzungskasse oder einer Versicherung erhä lt.

Der Vorstand der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes meint, dass die Spezialisierung und der Verzicht auf den Vertrieb ü ber Makler oder Agenten zu einer gü nstigen Kostenstruktur fü hren. Sofern, wie im Fall der ZVK Bau, keine Aktionä re vorhanden sind, die Gewinne erzielen wollen, kommt das Ergebnis der Kapitalanlage ungeschmä lert den Beitragszahlern zugute, heiß t es. Die Vorsorge mittels einer groß en Pensionskasse sei «mü ndelsicher», verlautet weiter.

 

VI. 1 Lesen Sie und ü bersetzen Sie den Text mit Hilfe des Wö rterbuches!

 

VI. 2 Stellen Sie eine Gliederung des Textes zusammen und geben Sie den Hauptinhalt des Textes nach Ihren Gliederungspunkten wieder!

 

VI. 3 Lesen Sie die Witze!

 


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