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II. Lesen. Lesen Sie den Text „Die Finanzhaushalt der Europäischen Union“ und übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen






Lesen Sie den Text „Die Finanzhaushalt der Europä ischen Union“ und ü bersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sä tze und bestimmen richtige oder falsche Bestä tigungen zum Text mit den Bezeichnungen „R“ oder „F “.

Zur Finanzierung der Ausgaben verfü gt die Europä ische Union ü ber so genannte Eigenmittel, die sich aus Beiträ gen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus an die EU abzufü hrenden Import-Zö llen an den Auß engrenzen zusammensetzen.

Die Beiträ ge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus an die EU abzufü hrenden Umsatzsteuern. Die notwendigen zusä tzlichen Einnahmen werden proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgefü hrt. Eine diesbezü gliche Ausnahme stellt wegen seines vergleichsweise wenig ergiebigen Agrarsektors bis auf weiteres das Vereinigte Kö nigreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträ ge zurü ckerstattet bekommt (Britenrabatt).

Der Finanzhaushalt der EU und die Hö he der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträ ge hierzu sind Gegenstand vielfä ltiger Auseinandersetzungen und mü hsamer Kompromisse, zumal die Rü ckflü sse von Finanzmitteln der Gemeinschaft in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. So stehen einander im Europä ischen Rat die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfä ngerstaaten gegenü ber. Wä hrend letztere bemü ht sind, ihren Status zu halten, versuchen die Nettozahler, ihre Zahlungen wenigstens zu verringern. Der status quo ist fü r Auß enstehende mitunter schwer nachvollziehbar. Irland zum Beispiel ist Nettoempfä nger, obwohl es nach Luxemburg das zweithö chste Durchschnittseinkommen der EU aufweist. Spanien, Portugal und Griechenland wiederum erhalten pro Einwohner zum Teil deutlich hö here EU-Mittel als die ä rmeren Neumitglieder. Deutschland wiederum trä gt netto deutlich hö here Belastungen als viele andere Mitglieder, wenn man die Leistungsfä higkeit des Landes (gemessen am Bruttoinlandsprodukt) betrachtet.

Fü r die Eigenmittel im EU-Haushalt gilt eine Gesamtobergrenze von 1, 24 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten. Die Haushaltsmittel fü r das Jahr 2008 werden sich wie folgt verteilen (Angaben laut Verpflichtungsermä chtigungen): 33 % auf die Landwirtschaft; 44 % auf Struktur- und Kohä sionsfonds sowie Wettbewerbsfä higkeit (interne Politikbereiche wie Forschungspolitik, transeuropä ische Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetze); 11 % fü r lä ndliche Entwicklung (u. a. Umweltschutz); 5 % auf externe Politikbereiche wie Entwicklungsmaß nahmen, humanitä re Hilfen oder Maß nahmen zugunsten von Demokratie und Menschenrechten; 1 % auf Sicherheit, Bekä mpfung von Kriminalitä t und die Wahrung unionsbü rgerschaftlicher Rechte. Der Rest bleibt fü r Verwaltungsausgaben (32.000 Bedienstete) und Reserven.

Die Grundlage fü r den jä hrlichen EU-Haushalt bildet ein Finanzplanungsinstrument, der sogenannte mehrjä hrige Finanzrahmen. Die Haushaltsmittel, die darin fü r die Jahre 2007–2013 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 975 Mrd. €.

In einer kü rzlich ins Leben gerufenen Haushaltsü berprü fung durch die Kommission (angeregt vom Europä ischen Parlament und dem Europä ischen Rat) steht die gesamte Haushaltspolitik derzeit zur Debatte. Die ö ffentliche Konsultationsphase, die noch bis April 2008 andauert, soll dazu beitragen, Reformvorschlä ge zu konkretisieren mit dem Ziel, den EU-Haushalt fü r zukü nftige Herausforderungen fit zu machen. Vorschlä ge dazu kö nnen auf einer Webseite[47] eingereicht werden, auf der auch das Konsultationspapier eingesehen werden kann. Auf Grundlage der Konsultation wird die Kommission im kommenden Jahr ihre Vorschlä ge fü r eine Haushaltsgestaltung nach 2013 einreichen.

Test:

1. Zur Finanzierung der Ausgaben verfü gt die Europä ische Union ü ber so genannte Eigenmittel, die sich aus Beiträ gen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus an die EU abzufü hrenden Import-Zö llen an den Auß engrenzen zusammensetzen.

2. Die Beiträ ge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus an die EU abzufü hrenden Einkommensteuer.

3. Die notwendigen zusä tzlichen Einnahmen werden nicht immer proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgefü hrt.

4. Der Finanzhaushalt der EU und die Hö he der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträ ge hierzu sind Gegenstand vielfä ltiger Auseinandersetzungen und mü hsamer Kompromisse…

5. Wä hrend letztere bemü ht sind, ihren Status zu halten, versuchen die Nettozahler, ihre Zahlungen meistens zu verringern.

6. Irland zum Beispiel ist Nettoempfä nger, obwohl es nach Luxemburg das zweithö chste Durchschnittseinkommen der EU aufweist.

7. Fü r die Eigenmittel im EU-Haushalt gilt eine Gesamtobergrenze von 1, 24 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller Mitgliedstaaten.

8. Die Grundlage fü r den jä hrlichen EU-Haushalt bildet ein Finanzplanungsinstrument, der sogenannte mehrjä hrige Finanzrahmen.

9. Die Haushaltsmittel, die darin fü r die Jahre 2007–2013 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 875 Mrd. €.

10. Auf Grundlage der Konsultation wird die Kommission im kommenden Jahr ihre Vorschlä ge fü r eine Haushaltsgestaltung nach 2013 einreichen.


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