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Das Strafgesetzbuch (Deutschland)






Das Strafgesetzbuch ist Kernstü ck des Strafrechts. Das Strafgesetzbuch (StGB) ist in zwei Hauptteile gegliedert: den Allgemeinen und den Besonderen Teil. In Allgemeinem Teil werden grundsä tzliche Vorschriften ü ber die Merkmale strafbarer Handlungen (Delikte) und ü ber die Rechtsfolgen einer Straftat enthalten. Der Besondere Teil beschreibt die mit Strafe bedrohten Tatbestä nde und die jeweilige Strafandrohung im einzelnen. Die Sanktionen unterschei­den sich nach der Schwere der Tat und den Arten mö glicher Straftaten.

Im besonderen Teil des StGB sind die einzelnen Straftaten enthalten. Das sind Hochverrat, Landesverrat, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Mord, Totschlag Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Beleidigung und Kö rperverletzung.

Die Straftaten gegen das Leben werden unter dem Begriff " Tö tung" zusammengefasst. Die Tö tung ist vorsä tzliche oder fahrlä ssige Vernichtung von Menschenleben.

Als vorsä tzliche Tö tungsdelikte stehen Mord und Totschlag im Vordergrund. Mord ist die durch besondere sozialethische Verwerflichkeit charakterisierte vorsä tzliche Tö tung. Als die Verwerflichkeit kennzeichnende Mordmerkmale nennt das StGB Tatmotive, die Art der Tatausfü hrung und Ziele der Tö tung. Mord ist mit lebenslanger Frei­heitsstrafe bedroht und unterliegt keiner Verjä hrung.

Fehlen die Mordmerkmale, wird die vorsä tzliche Tö tung als Totschlag in der Regel mit 5 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Sonderdelikt mit ge­ringerer Strafandrohung ist Tö tung auf Verlangen. Fü r fahrlä ssige Tö tung nach StGB droht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Die Straftaten gegen das Eigentum. Der Diebstahl ist die Wegnahme, einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen. Die Tat ist mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Der Versuch ist strafbar.

Ein Diebstahl unter Verwendung der Gewalt heisst Raub. Er wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Die Unterschlagung begeht, wer eine fremde bewegliche Sache, die er im Besitz oder Gewahrsam hat, sich rechtswidrig zueignet. Die Tat ist mit Freiheits­strafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Die Straftaten gegen die Ehre. Die Beleidigung ist eine ö ffentliche Verletzung fremder Ehre. Sie wird als wö rtliche Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und als tä tliche Beleidigung – bis zu 2 Jahren bedroht. In beiden Fä llen kommt auch eine Geldstrafe in Frage.


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