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Entstehung und Entwicklung des Öko-Audit-Verfahrens






Vielfach wird angenommen, daß die EG mit der Entwicklung der sogenannten Öko-Audit -Verordnung1 das Umwelt– Audit erst geschaffen hat. Doch schon lange bevor hatte sich das Umwelt-Audit als gut funktionierendes Instrument im betrieblichen Umweltschutz erwiesen– in den USA, wie auch im europäischen Raum.

Die Voraussetzungen dafür waren allgemeine Umorientierung in der Denk– und Handlungsweise der Menschen in Bezug auf anthropogen verursachten Umweltveränderungen2. Ein weiterer Ausdruck des sich ändernden Umweltbewußtseins in den USA war die sprunghafte Zunahme von Gesetzbeschlussen im Bereich des Umweltschutzes. Dadurch und auf Druck der Öffentlichkeit wurde es für Unternehmen der Industrie notwendig, sich mit Umweltschutz auf einer betrieblichen Ebene zu beschäftigen. So wurde nach Maßnahmen gesucht, die nicht nur den Unternehmen ein positives Image verleihen, sondern, vor allem vor gesetzlichen Verstößen im Umweltbereich schützen sollten. So wurde bei einigen Unternehmen die Durchführung einer Schwachstellenanalyse im Umweltbereich vorgenommen– das sogenannte Umwelt-Audit.

Das Ziel eines solchen Umwelt-Audit ist die Bereitstellung von Informationen über die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Bestimmungen im Umweltschutz für das oberste Management. Die externe Beratung sorgt für die Verifizierung der ermittelten Daten. Die Verantwortlichen des Umweltmanagement leiten aus den bereitgestellten Informationen Schlüsse über das Umweltverhalten im Unternehmen ab.

Mit dieser Darstellung ist die klassische und ursprüngliche Form des Umwelt– Audit, wie es in den siebziger Jahren in der US-amerikanischen Industrie entwickelt wurde, beschrieben: das sogenannte compliance auditing im Rahmen eines internen Audits, das prüft, ob alle umweltrelevante gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dazu kommen später das enviromental management system audit, welches betriebliche Umweltmanagementsysteme auf ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht und schließlich das performance audit, das prüft, ob betriebliche Leistungswerte und Zielvorgaben eingehalten werden.

So zum Beispiel führte 1972 General Motors ein Umwelt-Audit– Programm, das sicherstellen sollte, daß Umweltprobleme in den einzelnen Niederlassungen richtig erfaßt werden und daß über sie an die Geschäftsführung korrekt berichtet wird.3

Das in den USA entstandene Instrument ist in Europa nicht unverändert übernommen worden. Im Gegensatz zu den USA sind Umwelt– Audits in Europa nicht vorrangig auf ein compliance audit ausgerichtet, sondern umfassen auch die Bereiche system und performance audit und gliedern sich somit ein in eine mehr einheitlichen Idee eines betrieblichen Umweltschutzes4.

Auch auf das Ebene der EG wurde auf das neu entstandene Umweltbewußtsein reagiert indem die Anzahl der Gesetzbeschlüsse verabschiedet wurde. Mit dem 1992 vorgelegten umweltpolitischen Aktionsprogramm «für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung» zielte sich die EU darauf, neue Instrumente für die Umweltschutz zu finden. Viele der bestehenden Instrumente seien unzureichend mit den zusätzlichen Belastungen fertig zu werden, die wegen der Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit nach Vollendung des Binnenmarktes sowie durch die Veränderungen, die derzeit in Mittel– und Osteuropa stattfinden. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist Produktions– und Dienstleistungssektor, der den ganzheitlichen Ansatz des Betrieblichen Umweltschutzes in den Vordergrund stellt, darunter auch Öko-Auditing /Leicht-Eckardt, 1996/.

Das heutige Umwelt– Auditing– Verfahren in den europäischen Länder wird nach der Umwelt-Audit-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft geregelt, die offiziell als «Verordnung Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung» bekannt ist. Die Umwelt-Audit-Verordnung steht unter der Leitidee des «sustainable development» und greift die Eigenverantwortung der Unternehmen für den Umweltschutz auf. Ziel der Verordnung ist die Förderung der Eigenverantwortung von Unternehmen und Aufbau eines Systems zur Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes /vgl. Dyllick, 1995/.


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