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Versicherungen, Vorsorge






Die Bundesrepublik Deutschland verfü gt ü ber ein umfassendes System der sozialen Sicherung. In Deutschland ist die Sozialversicherung der weitaus wichtigste Teil der sozialen Sicherung. Sie besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfal 1 Versicherung und Pflege Versicherung. Die Sozialversicherung ist eine ö ffentlich­rechtliche Versicherung, in der der ü berwiegende Teil der Bevö lkerung pflichtversichert sein muss. Die Beiträ ge richten sich in der Regel nach dem Arbeitsentgelt und werden zumeist je zur Hä lfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die gesetzliche Sozialversicherung soll all den Menschen Sicherheit geben, die fü r eine ausreichende private Vorsorge zur Zeit der Erwerbslosigkeit entweder nicht sorgen oder nicht sorgen kö nnen. An ihre Stelle tritt dann die kollektive Vorsorge. Von der Versicherungspflicht befreit sind insbesondere Selbstä ndige und Bezieher hoher Einkommen.

Der grö ß te finanzielle Posten des sozialen Netzes ist die gesetzliche Rentenversicherung. Sie gewä hrt im Fall der Berufsunfä higkeit, der Erwerbsunfä higkeit, des Alters und des Todes (an die Hinterbliebenen) laufende Geldleistungen. In den meisten modernen Staaten wurde diese Versicherung wä hrend der letzten 70 Jahre fü r die Angehö rigen bestimmter Berufszweige oder Volksschichten geschaffen, soweit nicht die allgemeine Staatsversorgung eintritt. In Deutschland gibt es im Rahmen der Sozialversicherung getrennte Systeme fü r Arbeiter


(Arbeiterrentenversicherung), Angestellte (Angestelltenversicherung), Handwerker, Landwirte (Altershilfe fü r Landwirte), Kü nstler (Kü nstlersozialversicherung) und die im Bergbau Tä tigen (Knappschaftsversicherung).

Die gesetzliche Krankenversicherung ist der ä lteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehö rigen bei Krankheit ermö g­lichen, ausreichende Hilfe bei Ä rzten, Zahnä rzten, Krankenhä usern zu erhalten sowie Arzneien, Heil-und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung finanziert neben den Maß nahmen der Arbeitsfö rderung vor allem die Unterstü tzungs­zahlungen bei Verdienstausfall durch Unterbeschä ftigung. Diese Zahlungen werden gewä hrt als Unterstü tzung bei vorü bergehendem nachfrage- oder witterungsbedingten Arbeitsausfall (Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld) und als Unterstü tzung bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe). Fü r die Durchfü hrung der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesanstalt fü r Arbeit verant­wortlich.

Die gesetzliche Unfallversicherung soll die mit der Beschä ftigung verbundenen Risiken abdecken. Zu diesen gehö ren Arbeitsunfä lle und Berufskrankheiten. Als Berufskrankheit wird eine Krankheit bezeichnet, die aufgrund der Beschä ftigung entstanden ist. Zu den Aufgaben der Unfallversicherung gehö ren neben der Entschä digung der Verletzten, seiner Angehö rigen oder Hinterbliebenen auch die Unfallverhü tung am Arbeitsplatz und die Verhü tung von Berufskrankheiten. Die Beiträ ge werden allein von den Unternehmen aufgebracht. Sie werden so bemessen, dass sie den Gesamtaufwand des letzten Jahres decken. Fü r die Beitragshö he des einzelnen Unternehmens sind die Grö ß e des Unternehmens und die Gefä hrlichkeit der Arbeit ausschlaggebend.

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll allen Bü rgern Schutz vor den finanziellen Folgen der Pflegebedü rftigkeit, bei chronischer Krankheit und im Alter geben. Die Leistungen sind je nach Umfang der Pflegebedü rftigkeit gestaffelt.

Neben der staatlichen Sozialversicherung gibt es zahllose private Versicherungen, bei denen eine individuelle Vorsorge fü r Schadens­fä lle im Alltag mö glich ist. Diese IndividualVersicherung betrifft

Personenversicherungen (Lebensversicherung, Unfallversi­cherung, Krankenversicherung u.a.);

Vermö gensversicherungen (Haftpflichtversicherung, Kredit­versicherung u.a.);

Sachversicherungen (Gebä ude, Fahrzeuge, Tiere, Einrich­tungsgegenstä nde, Maschinen u.a.).


Invielen Fä llen ü berlä sst der Staat die Entscheidung ü ber den Abschluss einer Versicherung nicht dem Einzelnen, sondern verpflichtet ihn dazu, um im Falle einer Schadensverursachung dem Geschä digten einen Ausgleich zu gewä hrleisten. Dies betrifft z.B. die Betreiber von Fahrzeugen, um bei Unfä llen die Ansprü che des Geschä digten sicherzustellen.

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Haftpflichtversiche­rung. Haftpflichtversicherungen sind unentbehrlich, denn laut Gesetz muss immer derjenige zahlen, der einen Schaden verschuldet hat. Hier ist Vorsorge Privatsache. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten verschiedene Haftpflichtversicherungen an. Die Grundausstattung fü r Haftpflichtfä lle ist die Privathaftpflicht-Versicherung. Sie schü tzt z.B. Fuß gä nger oder Radfahrer, Freizeitsportler, Aufsichtspflichtige ü ber Minderjä hrige oder Mieter einer Wohnung bei Schadensfä llen. Die Halter eines Autos mü ssen zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Versicherung abschließ en, aber wenn man als Fuß gä nger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht oder ein Passant im Winter auf dem ungestreuten Gehweg vor dem Haus stü rzt und sich verletzt, kann dies gravierende Gesundheitsfolgen fü r den Geschä digten und ungeheure finanzielle Folgen fü r den Verursacher haben, denn unabhä ngig von den Vermö gensverhä ltnissen haftet man fü r den verursachten Schaden in unbeschrä nkter Hö he. Hier schü tzt eine private Haftpflichtversicherung, die von Versicherungen mit unbegrenzten Deckungssummen fü r Personen und Sachschä den angeboten wird. Neben der allgemeinen Privathaftpflicht-Versicherung gibt es noch spezielle Haftpflichtversicherungen, z.B. die Tierhaftpflichtversicherung fü r Schä den, die Haustiere verursachen.

Zusä tzlich zu den Haftpflichtversicherungen im privaten Bereich bieten die Versicherungen noch andere Vorsorgeversicherungen an, wie z.B. die

—Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung zum Ersatz der eigenen Schä den bei Verkehrsunfä llen oder Naturereignissen,

—Rechtschutzversicherung zur Erstattung der Kosten bei Rechtsstreitigkeiten,

—Hausratversicherung und Wohngebä udeversicherung bei Schä den durch Sturm, Wasser, Feuer oder Einbruch*.

Zu den Vorsorgeversicherungen gehö rt auch die Lebensversiche­rung. Bei der Lebensversicherung ist der Versicherungsfall das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten (Todesfall). Die Leistung der Versicherung kann in der Auszahlung eines Kapitalbetrages (Kapitalversicherung) oder einer Rente (Rentenversicherung) liegen. Versicherungen auf den Todesfall


garantieren die Leistung bereits nach Zahlung der ersten Prä mie. Leibrentenversicherungen sichern die Rente lebenslä nglich.

 


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