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II. Lesen. Lesen Sie den Text “Umsatzsteuer“ übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige oder falsche Bestätigungen zum






Lesen Sie den Text “Umsatzsteuer“ ü bersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sä tze und bestimmen richtige oder falsche Bestä tigungen zum Text mit den Bezeichnungen “R” oder “F”.

Jeder Verbrauch von Waren und Dienstleistungen ist mit Umsatzsteuer belastet. Das heiß t: Wenn der Kunde in einem Geschä ft oder in einem Lokal eine Rechnung bezahltest der Staat an den Einnahmen beteiligt. Das Finanzamt erhebt die Umsatzsteuer bei den Unternehmen als sogenannte " Mehrwertsteuer". Die Unternehmen geben die Belastung jedoch ü ber den Preis an den Endverbraucher weiter. Einige Waren, zum Beispiel Mineralö l, Tabak und Branntwein, sind auß er mit der Umsatzsteuer noch mit besonderen Verbrauchsteuern belastet.

Die Umsatzsteuer wird in der Umgangssprache auch als " Mehrwertsteuer" bezeichnen. Sie wird auf alle Waren, Gü ter und Dienstleistungen erhoben. Die Umsatzsteuer gehö rt mit einem Anteil von 29 Prozent an den Steuereinnahmen zu den aufkommenstä rksten Steuern. Bei der Umsatzsteuer gibt es zwei Steuersä tze: den allgemeinen Steuersatz von 15 Prozent und den ermä ssigten von 7 Prozent. Die meisten Umsä tze unterliegen dem allgemeinen Steuersatz. Der ermä ssigte Steuersatz gilt fü r fast alle Lebensmittel, ausgenommen Geträ nke und Gaststä ttenumsä tze. Auß erdem gild der ermä sigte Steuersatz zum Beispiel fü r die Umsä tze von Bü chern, Zeitungen, Zeitschriften und von bestimmten Kunstgegenstä nden.

Die Umsatzsteuer (USt) in Ö sterreich

Die Umsatzsteuer (USt) ist in Ö sterreich eine Bundessteuer, d. h. der Bund hat die Steuerhoheit. Eine Aufteilung auf die Bundeslä nder wird jeweils neu verhandelt.

In Ö sterreich gilt das im Zuge des EU-Beitrittes beschlossene Bundesgesetz ü ber die Besteuerung der Umsä tze (Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG 1994). Es setzt zum Groß teil das von der EU mittels Richtlinien vorgegebene Umsatzsteuerrecht in nationales Recht um.

In Ö sterreich sind alle Unternehmer mit einem Jahresumsatz hö her als 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt. Alle darunter liegenden Umsä tze sind auf Grund der Kleinunternehmerregelung steuerfrei, es sei denn der Kleinunternehmer optiert zur Umsatzsteuerpflicht. Fü r Unternehmen bestehen jedoch Ausnahmen z. B. fü r Banken und Versicherungen, Ä rzte, verschiedene Kultureinrichtigungen, die weder umsatzsteuerpflichtig noch vorsteuerabzugsberechtigt sind (" unechte Steuerbefreiung" § 6 Abs 1 UStG).

Die Umsatzsteuer fü r Lieferungen aus den ü brigen EU-Lä ndern, fü r die Steuerpflicht im Inland besteht, wird als Erwerbsteuer bezeichnet. Fü r Waren aus anderen Lä ndern fä llt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Fü r beide Steuern gelten die Steuersä tze der USt.

Auch gemeinnü tzige Vereine (ausgenommen Sportvereine) unterliegen prinzipiell der Umsatzsteuerpflicht. Werden allerdings lä ngere Zeit keine Gewinne erzielt erlischt die Steuerpflicht und das Recht auf Vorsteuerabzug. Es gibt hier aber sehr viele Ausnahmeregelungen.

Test:

1. Jeder Verbrauch von Waren und Dienstleistungen ist mit Verbrauchensteuer belastet.

2. Das heiß t: Wenn der Kunde in einem Geschä ft oder in einem Lokal eine Rechnung bezahltest der Staat an den Einnahmen nicht beteiligt.

3. Das Finanzamt erhebt die Umsatzsteuer bei den Unternehmen als sogenannte " Mehrwertsteuer".

4. Die Unternehmen geben die Belastung jedoch ü nter den Preis an den Endverbraucher weiter.

5. Einige Waren, zum Beispiel Mineralö l, Tabak und Branntwein, sind auß er mit der Umsatzsteuer noch mit besonderen Verbrauchsteuern belastet.

6. Die Umsatzsteuer wird in der Umgangssprache auch als " Mehrwertsteuer" bezeichnen.

7. Sie wird auf alle Waren, Gü ter und Dienstleistungen erhoben.

8. Die Umsatzsteuer gehö rt mit einem Anteil von 129 Prozent an den Steuereinnahmen zu den aufkommenstä rksten Steuern.

9. In Ö sterreich gilt das im Zuge des EU-Beitrittes beschlossene Bundesgesetz ü ber die Besteuerung der Umsä tze (Umsatzsteuergesetz 1998 - UStG 1994).

10. In Ö sterreich sind alle Unternehmer mit einem Jahresumsatz hö her als 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt.


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