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II. Lesen. Lesen Sie den Text “Das Steuerrecht der Republik Österreich”, übersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sätze und bestimmen richtige






Lesen Sie den Text “Das Steuerrecht der Republik Ö sterreich ”, ü bersetzen ins Ukrainische die untergestrichenen Sä tze und bestimmen richtige oder falsche Bestä tigungen zum Text mit den Bezeichnungen “R” oder “F”.

Das Steuerrecht der Republik Ö sterreich ist der Teil des Rechts, das sich der Summe der Vorschriften zur ö ffentlichen Finanzwirtschaft widmet. Neben dem materiellen Steuerrecht zä hlen das Finanzausgleichsrecht, das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht mit den Vorschriften ü ber das Kassenwesen, die Vermö gens- und Schuldengebarung und das Monopolrecht dazu. Systematisch ist das Steuerrecht dem ö ffentlichen Recht und hier dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Daneben bestehen systembedingte enge Beziehungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Das Steuerrecht in Ö sterreich ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.

Einkommensteuer (Ö sterreich)

Die Einkommensteuer (ESt.) in Ö sterreich ist eine Steuer, die auf das Einkommen natü rlicher Personen erhoben wird.

Historisch beruht das ö sterreichische Einkommensteuerrecht auf dem Einkommensteuergesetz des frü heren Deutschen Reiches, dessen Geltungsbereich 1938 durch den Anschluss Ö sterreichs ausgedehnt wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz wiederverlautbart und in den Jahren 1967, 1972 und 1988 neu gefasst. Die derzeit gü ltige Version ist das Einkommensteuergesetz 1988, das am 7. Juli 1988 kundgemacht wurde, mit zahlreichen Novellen.

Einkunftsarten

Das ö sterreichische Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten:

1. Einkü nfte aus Land- und Forstwirtschaft

2. Einkü nfte aus selbstä ndiger Arbeit

3. Einkü nfte aus Gewerbebetrieb

4. Einkü nfte aus nichtselbstä ndiger Arbeit

5. Einkü nfte aus Kapitalvermö gen

6. Einkü nfte aus Vermietung und Verpachtung

7. Sonstige Einkü nfte Steuersä tze.

Seit 2005 gibt es nur noch drei Progressionsstufen mit den Grenzsteuersä tzen 38, 333 % (fü r Einkommensteile zwischen 10.000 und 25.000 Euro), 43, 596 % (fü r Einkommensteile zwischen 25.000 und 51.000 Euro) sowie 50 % (fü r Einkommensteile ü ber 51.000 Euro jä hrlich).

Von hoher Praxisrelevanz ist die Bestimmung, dass Sonderzahlungen (das sind im Wesentlichen das 13. und 14. Monatsgehalt) bis zum einem Sechstel der " normalen" Einkü nfte aus nichtselbstä ndiger Arbeit pauschal mit nur 6 % besteuert werden, ohne betragliche Obergrenze (Jahressechstel). Ä hnliche Bestimmungen gelten fü r Abfertigungen bei Beendigung eines Arbeitsverhä ltnisses.

Von Kapitalerträ gen werden (im Regelfall) 25 % als Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) von den Banken einbehalten. Dies stellt eine Endbesteuerung mit Abgeltungswirkung dar. Auf Antrag kö nnen Kapitaleinkü nfte auch mit einem niedrigeren Tarifsteuersatz besteuert werden. Auslä ndische Kapitaleinkü nfte ohne KESt-Abzug sind ebenfalls nur mit 25 % steuerpflichtig. Dividenden unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Halbsatzverfahren.

Das vormalige Ehegatten- oder Familiensplittung wurde abgeschafft. Die steuerliche Unterstü tzung von Familien beschrä nkt sich auf einen Absetzbetrag fü r Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener.

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstä tte sind bei einer Entfernung bis 20 km fü r nichtselbstä ndig Beschä ftigte im Regelfall nicht abzugsfä hig, sondern werden durch einen pauschalen „Verkehrsabsetzbetrag“ steuerlich berü cksichtigt.

Spenden an gemeinnü tzige Organisationen sind nur ausnahmsweise abzugsfä hig.

Test:

1. Das Steuerrecht der Republik Ö sterreich ist der Teil des Rechts, das sich der Summe der Vorschriften zur ö ffentlichen Finanzwirtschaft widmet.

2. Neben dem materiellen Steuerrecht zä hlen das Finanzausgleichsrecht, das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht mit den Vorschriften ü ber das Kassenwesen, die Vermö gens- und Schuldengebarung und das Monopolrecht dazu.

3. Systematisch ist das Steuerrecht dem privaten Recht und hier dem Verwaltungsrecht zuzuordnen.

4. Das Steuerrecht in Ö sterreich ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.

5. Die Einkommensteuer (ESt.) in Ö sterreich ist eine Steuer, die auf das Einkommen juridischen Personen erhoben wird.

6. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Gesetz wiederverlautbart und in den Jahren 1967, 1972 und 1988 neu gefasst.

7. Seit 2005 gibt es nur noch vier Progressionsstufen mit den Grenzsteuersä tzen…

8. Von Kapitalerträ gen werden (im Regelfall) 25 % als Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) von den Banken einbehalten.

9. Die steuerliche Unterstü tzung von Familien beschrä nkt sich auf einen Absetzbetrag fü r Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener.

10. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstä tte sind bei einer Entfernung bis 50 km fü r nichtselbstä ndig Beschä ftigte im Regelfall nicht abzugsfä hig…


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