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Praktikum: Chance oder Ausbeutung?






Das Praktikum eignet sich wä hrend und nach der Ausbildungszeit, in Schule und Studium, um Berufe, Branchen und Firmen kennen zu lernen. Ziel ist es, in den Job hinein zu schnuppern, die theoretischen Kenntnisse um die Praxis zu erweitern und den Arbeitsalltag zu erfahren. Das dafü r bezahlte Gehalt ist niedrig, in manchen Fä llen sogar wird unentgeltlich gearbeitet. Dafü r sehen es manche als Sprungbrett, um den Wunschjob zu bekommen, d.h. nach dem Praktikum in eine Vollzeitstelle ü bernommen zu werden.

Viele Studenten reihen heute Praktika in ihren Lebenslä ufen aneinander wie Perlenkettenmacher Perlen an einer Perlenkette. Doch verbessert eine pralle Praktikumszeugnissammlung wirklich die Arbeitsmarktchancen? Nicht in jedem Fach, sagt ein bayerischer Hochschulforscher.

Ohne Praktika kein Job? Falsch! Dauer, Lä nge und Zahl der studienbegleitenden Praktika und Nebenjobs spielen nur eine untergeordnete Rolle fü r den spä teren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Viel entscheidender sind Studienfach, Geschlecht und Abschlussnote. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bayerischen Staatsinstituts fü r Hochschulforschung und Hochschulplanung. Nü tzlich sind Praktika hauptsä chlich fü r Absolventen wenig praxisorientierter Studiengä nge wie Sozial-, Kultur- oder Sprachwissenschaften. " In den naturwissenschaftlichen Fä chern Physik, Chemie und Biologie haben Praktika im Studium kaum Bedeutung", sagt Andreas Sarcletti, der die Daten von fast 4600 Absolventen bayerischer Hochschulen ausgewertet hat.

" Eine Germanistin oder Anglistin dagegen kann ihre Berufschancen durch fachbezogene Praktika deutlich verbessern." 98 Prozent der Absolventen kö nnen mindestens ein Praktikum oder einen Nebenjob wä hrend der Studienzeit vorweisen. Nur ein Fü nftel von ihnen fand ü ber die dort entstandenen Kontakte den ersten Arbeitsplatz nach dem Studium.

In letzter Zeit gerä t das Praktikum zunehmend in Misskredit, da es in vielen Fä llen von den Arbeitgebern nicht mehr als Form des gegenseitigen Kennenlernens verstanden wird, sondern als Mö glichkeit, normale Arbeitsplä tze mit niedrig bezahlten Krä ften zu besetzen. Dies gilt gerade bei zunehmender Arbeitslosigkeit. Aber das Sparprinzip „Praktikanten statt Angestellte“ fliegt den Betrieben immer ö fter um die Ohren. Das gilt vor allem, wenn die jungen Leute letztlich nur gearbeitet haben und nicht ausgebildet wurden. In diesen Fä llen nä mlich setzen die Arbeitsgerichte die Praktikanten inzwischen oft mit ganz normalen Arbeitnehmern gleich, die fü r ihre Dienste eine angemessene Vergü tung – etwa nach dem geltenden Tarifvertrag – verlangen dü rfen. Das beschert den vermeintlichen Billigarbeitern oft einen unerwartet hohen Geldsegen. So bekam der Ex-Praktikant eines Altenheims vom Arbeitsgericht Kiel nachträ glich ü ber 10 000 Euro Lohn zugesprochen.

Ein Praktikant arbeitet in aller Regel nur vorü bergehend in einem Unternehmen, um sich die fü r einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Dabei muss der Ausbildungszweck im Vordergrund stehen, ansonsten liegt ein Arbeitsverhä ltnis vor – auch wenn auf dem Papier ein Praktikanten-Vertrag geschlossen wurde. Hoffnung auf nachträ glichen Lohn kö nnen sich schlecht bezahlte Ex-Praktikanten unter anderem in den folgenden Konstellationen machen: Indiz fü r einen Arbeitsvertrag ist etwa die Tatsache, dass eine sehr lange Praktikumszeit von zum Beispiel einem halben Jahr oder ganzen Jahr vereinbart wurde, ohne dass dies fü r den Erwerb von praktischen Kenntnissen nö tig gewesen wä re. Bedenken haben die Gerichte regelmä ß ig auch dann, wenn der angebliche Praktikant die ganze Zeit nur an einer einzigen Stelle zubrachte. Das Argument: Um etwas im Betrieb zu lernen, ist es normalerweise notwendig, verschiedene Abteilungen und Stellen kennenzulernen.

Kritisch wird es auch fü r Unternehmen, die eine ausgesprochen dü nne Personaldecke aufweisen. Wenn also der Betrieb ohne Praktikanten gar nicht genü gend Mitarbeiter hä tte, um die anfallende Arbeit zu bewä ltigen, dü rfen sich die Betroffenen berechtigte Hoffnungen auf eine nachträ gliche Bezahlung als Arbeitnehmer machen.

Fü r Betriebe kann das ausgesprochen teuer werden: Stellen die Arbeitsgerichte nachträ glich ein Arbeitsverhä ltnis fest, muss die Firma nicht nur den Lohn, sondern auch Sozialversicherungsbeiträ ge nachzahlen.

(Aus: www.arbeitsratgeber.com/praktikum_0159.html

www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0, 1518, 673506, 00.html#ref=nldt

www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/praktikum-die-rache-der-geknechteten_aid_414809.html).

 

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1. In der Regel muss man das Praktikum zu einer von der Bildungseinrichtung festgelegten Zeit machen.      
2. Die Hauptaufgabe des Praktikums besteht darin, mehr theoretische Kenntnisse zu bekommen und sich dadurch im Berufsalltag besser zu orientieren.      
3. Das Praktikum ist eine unumgä ngliche Voraussetzung fü r die spä tere erfolgreiche Karriere.      
4. Studienfach, Geschlecht und Abschlussnote spielen fü r den beruflichen Erfolg eine sehr wichtige Rolle.      
5. Nur ein Fü nftel der jungen Leute, die naturwissenschaftliche Fä cher studieren, findet dank dem gemachten Praktikum einen Arbeitsplatz.      
6. Die Vertreter der Sozial-, Kultur- oder Sprachwissenschaften, die Praktika gemacht haben, kö nnen viel einfacher eine Stelle finden.      
7. Die Arbeitgeber betrachten die Praktikanten als billige Arbeitskraft.      
8. Die ehemaligen Praktikanten, die in den Firmen nicht ausgebildet, sondern ausgebeutet wurden, kö nnen sogar nachträ glich kein Geld bekommen.      
9. Ein Praktikumsangebot kann verdä chtig sein, wenn die genannte Praktikumszeit zu lange ist.      
10. Der Praktikant soll die ganze Praktikumszeit an einer Stelle verbringen.      


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