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Rechtunsicherheit






Falsche Zustellung gelber Brief

 

Sehr geehrter Herr XXXXX,

ich habe ihren gelben Brief ungeö ffnet zurü ckgeschickt, die Details, warum, sind auf dem Aufkleber markiert. Auch geht dieser Brief an ihre Bü roadresse, da mir ihre persö nliche Anschrift nicht bekannt ist.

 

Begrü ndung:

Aus diesem Grund habe ich mir aus ö ffentlichen Quellen im Internet einige Gesetzestexte und Verordnungen (unter anderem die alte und neue GVO aus 2012 und 2013) angeschaut bzw. heruntergeladen. Auch die Erfordernisse einer amtlichen Zustellung sind mir bekannt. Nach dem lesen und verstehen dieser o.g. Gesetzestexte und Verordnungen habe ich:

 

RECHTUNSICHERHEIT

 

Da ich mich seit einiger Zeit mit Recht und Gesetz in Deutschland (seit 03.10.1990 nicht mehr Bundesrepublik Deutschland, durch Abmeldung von dem damaligen Auß enminister Genscher bei der UN in New York) beschä ftige, habe ich auf Grund dieser Zustellung die o.g. Rechtunsicherheit. Ich bitte Sie nun, die folgenden Zeilen zu lesen und zur Kenntnis zunehmen, sich als Beamter mit staatlich – hoheitlichen Befugnisse in Form einer Ernennungs bzw. Bestallungsurkunde auszuweisen und um die Legitimation Ihrer Handlung nach zuweisen.

 

Sollten meine Angaben und die 4 – seitige Anlage (Gerichtsvollzieher) nicht zutreffen, bitte ich sie dies Angaben zu prü fen und wenn mö glich zu widerlegen.

 

Ich gebe Ihnen jetzt etwas Aufklä rungsunterricht, den Sie sicherlich auch dringend benö tigen, sollten Sie unwissend sein! Diese Informationen finden Sie im Internet.

 

Das Grundgesetz hat, zumindest seit 1990, keinen Geltungsbereich mehr. Das Grundgesetz fü r die BRD ist seit dem 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (Artikel 23 alte Fassung) wä hrend den 4+2 Verhandlungen in Paris kraft Alliiertem Vorbehaltsrecht mit Wirkung zum 18.7.1990 0: 00 MESZ aufgelö st worden. Dies wurde per Gesetz vom Bundestag am 25.09.1990 nachvollzogen (BGBl. II, S.885) und erlangte vordergrü ndig Rechtsgü ltigkeit am 29.09.90. Auszug aus Urteil Bundesverfassungsgericht 2BvF 1/73: „Das deutsche Reich existiert fort..., besitzt nach wie vor Rechtsfä higkeit(*)......Sie (die BRD) beschrä nkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ das ist unstreitig!

 

 

Der Europä ische Gerichtshof fü r Menschenrechte [EGMR] hat im Urteil EGMR

75529/01 SÜ RMELI/GERMANY am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach

Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der Bundesrepublik Deutschland [BRD] festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und MRK 13 besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht fü r die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist. In einfachen Worten ü bersetzt bedeutet dies, dass die Bundesrepublik Deutschland KEIN wirksamer Rechtsstaat ist! Das ist unstreitig!

 

Auch die nachfolgenden Punkte lesen, diese verstehen und zur Kenntnis nehmen:

Ich fordere Sie auch auf, sich als deutsche Staatsbü rger mit einem Personenausweis nach BGB § 1 als natü rliche Person auszuweisen.

Begrü ndung:

Sollten Sie einen Personalausweis besitzen, sind Sie eine juristische Person = Sache = keine Rechte.

 

Dies ist bestimmt durch den Eintrag des NAMENS (NAME = Sache nach HGB und Familienname = natü rliche Person nach BGB) statt Familiennamens. Auch ist dort der Name in Groß buchstaben ausgewiesen und die Staatsangehö rigkeit als “ Deutsch” und nicht z.B. Deutschland / Germany oder Bundesrepublik Deutschland angegeben. Dieser Ausweis bestä tigt, wir sind keine deutschen Staatsbü rger, sondern kö nnten aber vielleicht deutsche Staatsbü rger sein. So einen Eintrag fand man einmal auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums und jetzt unter WIKIPEDIA.

 

Nachdem das Reichsstaatsangehö rigkeitsgesetz in Staatsangehö rigkeitsgesetz geä ndert wurde sind wir alle nach dem Verwaltungsgerichtshof Baden - Wü rttemberg - Deutsche ohne deutsche Staatsangehö rigkeit.

 

Das Urteil:

 


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